25. Februar 2025

Brandverhütungs-Tipps für Fasnächtlerinnen und Fasnächtler

Die Fasnacht zählt zu den bedeutenden kulturellen Ereignissen des Kantons. Mit farbenfrohen Umzügen, kreativen Kostümen und ausgelassenen Festen zieht sie Jahr für Jahr zahlreiche Menschen an. Die Festlichkeiten bringen jedoch auch gewisse Risiken mit sich, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz.       

Bald wird es bunt – mit der Fasnacht steht die «fünfte Jahreszeit» vor der Tür. Die kreativen Kostümierungen und Dekorationen bestehen jedoch oft aus leicht entflammbaren Kunsttextilien und auch der Einsatz von Feuerwerkskörpern kann das Brandrisiko erhöhen. Um Ihnen und Ihren Mitfeiernden ein sicheres Fest zu ermöglichen, haben die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) und die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) folgende praxisnahe Empfehlungen zusammengestellt:

Für Fasnächtlerinnen und Fasnächtler:

  • Verwenden Sie für Kostüme und Dekorationen nur schwer brennbare Materialien. Besonders synthetische Materialien geraten schnell in Brand.
  • Seien Sie besonders vorsichtig mit Raucherwaren und halten Sie genügend Abstand zu offenem Feuer (Schwedenkerzen, Fackeln, Feuerstellen etc.)

Für Veranstalterinnen und Veranstalter:

  • Dekorationen dürfen gemäss den schweizerischen Brandschutzvorschriften nicht zu einer Gefahrenerhöhung führen.
  • Die Signalisationen von Fluchtwegen müssen jederzeit sichtbar bleiben.
  • In Flucht- und Rettungswegen sind brennbare Dekorationen verboten. Die Sicherheit von Personen darf nicht gefährdet werden.
  • Was muss ich als Veranstalter beachten und welche Veranstaltungen benötigen eine Brandschutzbewilligung?

Im Falle eines Brandes gilt auch in der Fasnachtszeit:

  1. Alarmieren (118) – Gefährdete Personen warnen
  2. Retten – Menschen und Tiere retten, sich selbst nicht gefährden
  3. Löschen – Brand bekämpfen und Einsatzkräfte einweisen

Die AGV ist überzeugt, dass Vorsichtsmassnahmen zu unbeschwerten und sicheren Fasnachtsfeierlichkeiten beitragen. Sind sie Veranstalterin oder Veranstalter und haben Fragen? Die Aargauische Gebäudeversicherung steht für Ihre Anliegen gerne zur Verfügung.      

Für weiterführende Informationen: bfb-cipi.ch/fasnacht

Anlaufstelle für Medienanfragen: Olga Kuck, Fachspezialistin Kommunikation, per E-Mail an olga.kuck@agv-ag.ch oder telefonisch unter 062 836 36 03.