Schutz vor Naturgefahren: Was Behörden beachten müssen.

Neu-, An- und Umbauten müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden. Die Baubewilligungsbehörde prüft den Überschwemmungsschutz, bei Bedarf mit kostenloser Unterstützung der AGV.

Für Bauverwalterinnen und -verwalter führt die AGV Seminare zum Thema Umsetzung des Naturgefahrenschutzes im Baubewilligungsverfahren durch:

Seminarprogramm Prävention (.pdf / 400.0 kB)
Termine und Anmeldung

Weitere Informationen zum Bewilligungsverfahren im Kanton Aargau finden Sie unter www.schutz-vor-naturgefahren.ch/ag

FAQ:

Was tun Kanton und Gemeinden zum Schutz vor Hochwasser?

Der Kanton Aargau hat mit Unterstützung des Bundes und der AGV die Gefahrenkarte Hochwasser angefertigt. Auf Basis dieser Karte realisieren die Gemeinden Schutzmassnahmen
– mit Beihilfe des Kantons und des Bundes.

Kantone und Gemeinden können manche Gebäude aber nicht ausreichend schützen – oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand. Für den Schutz dieser Gebäude ist der Eigentümer verantwortlich. Eigentümer und AGV sollten beim Objektschutz eng zusammenarbeiten.

Wie sieht die Strategie für den Hochwasserschutz aus?

Das Hochwassermanagement des Kantons Aargau basiert auf den drei Grundpfeilern:

  • Vermeiden: Der Hochwasserschutz soll in erster Linie durch Vorsorge (Vermeiden) erfolgen. Mittels präventiven vorsorglichen Massnahmen kann der potentielle Schaden möglichst gering gehalten werden. Die Hochwasservorsorge baut auf folgenden Einzelstrategien auf: raumplanerische Sicherung von Überflutungsflächen und gefährdeten Gebieten sowie angepasste Nutzung, Objektschutzmassnahmen an Gebäuden, Hochwasserwarnungen und Notfallplanung, Finanzielle Vorsorge (z.B. Gebäudeversicherung) zur Abdeckung des Restrisikos.
  • Vermindern: In Siedlungsgebieten können Schutzdefizite oftmals nicht allein durch präventive Massnahmen gelöst werden. Hier werden wasserbauliche Massnahmen am Gewässer kombiniert mit Überflutungsräumen notwendig.
  • Tragen: Eine absolute Sicherheit vor Hochwasser ist aus technischen, ökologischen und ökonomischen Gründen nicht möglich. Bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen stellt sich somit die Frage, welcher Schutz zu welchem Preis erreicht werden kann und soll. Eine differenzierte Abwägung der Risiken nach Schutzbedarf und Schadenpotential der betroffenen Objekte wird notwendig. Der Kanton Aargau hat dazu in Anlehnung an die Vorgaben des Bundes eine Schutzzielmatrix definiert. So wird das Schutzziel, wenn Menschen oder erhebliche Sachwerte betroffen sind, höher angesetzt als bei niedrigen Sachwerten mit geringem Schadenpotential.