Schutz vor Naturgefahren: Was Hauseigentümer/-innen, Bauherren und Bauherrinnen beachten müssen.

Die Zahl heftiger Unwetter nimmt zu. Die AGV unterstützt deshalb notwendige und wirksame Massnahmen gegen Elementarschäden an Gebäuden und kann bis zu 40 % an die Kosten von Schutzmassnahmen leisten.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aber auch Mieterinnen und Mieter können schon einfach helfen Schäden zu verhindern. Zum Beispiel indem sie bei drohendem Sturm oder Hagel die Storen hochziehen.

Bei Neu-, An- und Umbauten ist der Schutz vor Hochwasser und anderen Naturgefahren gesetzlich vorgeschrieben. Stellen Sie sicher, dass die gewünschten Schutzmassnahmen von Beginn weg eingeplant und korrekt umgesetzt werden. Hierzu hilft Ihnen die Checkliste «Schutzmassnahmen».

Wünschen Sie mehr Informationen? Besuchen Sie www.schutz-vor-naturgefahren.ch/ag

FAQ:

Wie erfahre ich, ob mein Gebäude durch Naturereignisse gefährdet ist?

Manche Naturgefahren – etwa Hochwasser und Erdrutsche – sind örtlich begrenzt:

Andere Gefahren – Sturm, Hagel und Schnee – haben wenig mit der räumlichen Lage zu tun. Bei diesen Naturgefahren entscheidet die Konstruktion des Gebäudes über den Grad der Gefährdung.

Mein Gebäude befindet sich in einem Gefahrengebiet: Was muss ich tun?

Ihr Gebäude ist gefährdet? Dann sollten Sie handeln. Der einfachste Weg: Sie nehmen mit uns Kontakt auf. Wir klären das Risiko für Sie ab und empfehlen, wenn nötig, geeignete Schutzmassnahmen.

Was habe ich bei einem An- oder Umbau zu beachten?

Für An- und Umbauten gelten dieselben Bestimmungen wie für Neubauten: Die Gebäude sind gegen Elementarschäden zu schützen.

Die schon vorhandene Bausubstanz können Sie bei einem An- oder Umbau vielleicht nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand schützen. In diesem Fall muss zumindest die neue Bausubstanz die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. 

Wie hoch sind die finanziellen Beiträge der AGV zum Schutz eines Gebäudes? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Die AGV kann notwendige und wirksame Massnahmen zum Schutz von Gebäuden mit bis zu
40 % der Kosten unterstützen.

Beiträge gibt es für technische oder bauliche Massnahmen sowie für die hierfür notwendigen Untersuchungen. Das angestrebte Schutzziel ergibt sich aus der Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (§ 5 GebVV). Grundlage für den Beitrag der AGV ist jene Variante, die am kostengünstigsten das Schutzziel erreicht.

Beachten Sie bitte: Die AGV muss den Beitrag vor der Realisierung des Projekts zugesichert haben. Senden Sie uns hierzu das ausgefüllte Beitragsgesuch Objektschutzmassnahmen zu.

Keine Beiträge gibt es für Schutzmassnahmen, die ohnehin hätten umgesetzt werden müssen
– gemäss den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Regeln der Baukunde zum Zeitpunkt des Baus.

Wer ist für den Schutz meines Gebäudes verantwortlich?

Als Eigentümerin oder Eigentümer ist es Ihre Aufgabe, bei Bau und Unterhalt eines Gebäudes die notwendigen und zumutbaren Massnahmen gegen die versicherten Elementargefahren zu ergreifen.

Bevor Sie mit der Planung beginnen, sollten Sie aber mit der Gemeinde sprechen. Denn vielleicht gibt es in absehbarer Zeit Schutzmassnahmen der öffentlichen Hand (übergeordnete Massnahmen).

Der einfachste Weg für Sie: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir klären das Risiko für Sie ab. Und wenn nötig empfehlen wir geeignete Schutzmassnahmen.

 

Was muss ich bei der Planung eines Neubaus beachten?

Neubauten müssen hinsichtlich Naturgefahren folgenden Anforderungen entsprechen:

Gemäss diesen Bestimmungen müssen Neubauten im Kanton Aargau einen definierten Widerstand unter anderem gegen Hochwasser, Wind, Schnee und Erdbeben aufweisen (Erdbeben sind nicht bei der AGV versichert). Die Elementarschadenversicherung zahlt im Schadenfall nur dann im vollen Umfang, wenn ein Neubau die vorgegebenen Werte tatsächlich erreicht.