30. März 2016

Asbestbelastete Liegenschaft der AGV wird totalsaniert

In einer von der AGV vermieteten Liegenschaft wurde im Rahmen von Abklärungen für eine geplante Innensanierung asbesthaltige Bausubstanz gefunden. Für die Bewohner besteht keine gesundheitliche Gefährdung; die AGV ist aber nun zu einer Totalsanierung der Wohnungen und einer damit verbundenen Kündigung der Mietverhältnisse gezwungen.

Die Liegenschaft an der Klosterfeldstrasse 33/35/37 in Muri hat Baujahr 1979/83 und wurde von der AGV 1984 erworben. Es kam in den letzten Jahren zu wiederkehrenden Wasserschäden durch Rohrbrüche, weshalb eine Innensanierung inklusive Wasserleitungen für 2016 geplant wurde. Im November 2015 äusserte der beauftragte Architekt den Verdacht auf Asbest. Spezialisierte Firmen klärten ab und führten Schadstoffanalysen durch. Der Verdacht wurde bestätigt: Das Mehrfamilienhaus muss zusätzlich asbestsaniert werden.

Bauliche Massnahmen

Asbest ist unproblematisch, solange die Bausubstanz nicht angegriffen oder bearbeitet wird. Schadstoffe werden erst bei Sanierungen oder Abbrucharbeiten freigesetzt. Die AGV hat ein SUVA-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen mit den Arbeiten beauftragt. Die Sanierung ist für Herbst 2016 geplant und dauert zirka ein Jahr.

Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter

Die AGV bedauert sehr, dass die Sanierung nicht wie üblich in bewohntem Zustand durchgeführt werden kann. Sämtliche Mietverhältnisse der betroffenen Liegenschaft werden per 30. September 2016 gekündigt. Die Mieterinnen und Mieter wurden bereits benachrichtigt. Anfang April findet zusätzlich ein Informationsanlass statt.

Medienmitteilung vom 30. März 2016 (.pdf / 78.7 kB)