Liberalisierung des Kaminfegerwesens (per 1. Januar 2022)
Im Kanton Aargau wurde in den letzten Jahren immer wieder die Forderung laut, das Kaminfegerwesen zu liberalisieren. Dies verlangte auch eine Motion der FDP-Fraktion im Jahr 2016. Der Regierungsrat hat diese Motion entgegengenommen und das Departement Gesundheit und Soziales beziehungsweise die Aargauische Gebäudeversicherung beauftragt, eine tragfähige, ausgewogene Lösung zur Liberalisierung des Kaminfegerwesens zu erarbeiten und die nötigen Rechtsänderungen aufzugleisen.
Mit der Publikation der Änderung des Brandschutzgesetzes im kantonalen Amtsblatt vom 22. Januar 2021 wurde die Referendumsfrist ausgelöst, die bis 22. April 2021 lief. Das Referendum wurde nicht ergriffen, so dass die Gesetzesänderung am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann.
Was ändert?
Freie Wahl der Kaminfegerin oder des Kaminfegers im Kanton Aargau
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Unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Kaminfegerinnen und Kaminfeger können Hauseigentümerschaft und Anlagebetreibende ab dem 1. Januar 2022 frei wählen.
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Die AGV führt eine Online-Liste mit zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfegern.
- Die geforderte Qualifikation der Kaminfegerinnen und Kaminfeger gewährleistet die Qualität der Reinigung und die Sicherheit durch die Kontrolle der Feuerungsanlagen.