14. April 2020
Vorsicht beim Feuern im Freien
Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr"
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 3 von 5 erhöht (erhebliche Waldbrandgefahr).
Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Dienstag, 14. April 2020, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Verantwortlichen haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 2 "mässig" auf die Stufe 3 "erheblich" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation: Über Ostern kam es nur zu geringfügigen und lokalen Niederschlägen, die Wetterprognosen sagen zudem bis mindestens am Wochenende weiterhin trockenes Wetter voraus. Die aktuelle Bisenlage sowie die vielerorts stark ausgetrocknete Laubschicht im Wald erhöhen die Gefahr zusätzlich.
Die Verantwortlichen der AGV und des Kantons rufen die Bevölkerung deshalb zu grosser Vorsicht beim Feuern im Freien auf. Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" ist die Bevölkerung aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
- Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind
- Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald
Es gilt weiterhin: "Bliibed mer doch dehei!"
Aufgrund des schönen Wetters und der milden Temperaturen halten sich viele Menschen auch nach den Ostertagen draussen in der Natur auf. Doch auch jetzt bleibt die Empfehlung des Regierungsrats bestehen, zu Hause zu bleiben und auf Ausflüge zu verzichten. Ausserdem gelten auch die bisherigen von Bund und Kantonen festgelegten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus weiterhin und sind strikte zu befolgen: Hygiene- und Abstandsregeln einhalten sowie keine Treffen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum.
Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.