30. April 2020

Weiterhin Vorsicht beim Feuern im Freien

Kanton senkt die Gefahrenstufe auf Stufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr"

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 3 gesenkt (erhebliche Waldbrandgefahr). Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien gemahnt.

Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Donnerstag, 30. April 2020, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Verantwortlichen haben aufgrund der vorausgegangenen und noch zu erwartenden Niederschlagsmengen beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 "gross" auf die Stufe 3 "erheblich" zu senken.

Mahnung zur Vorsicht
Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht und unter stetiger Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist gänzlich darauf zu verzichten. Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.

Die bisherigen von Bund und Kantonen festgelegten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gelten weiterhin und sind strikte zu befolgen: Hygiene- und Abstandsregeln einhalten sowie keine Treffen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum.

Medienmitteilung vom 30. April 2020 (.pdf / 26.5 kB)

Merkblatt Gefahrenstufe 3 von 5 (.pdf / 254.8 kB)

Allgemeinverfügung vom 30. April 2020 (.pdf / 156.9 kB)