29. März 2023
01/23 Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen
Die Wasserentnahme aus öffentlichen Oberflächengewässer ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die Feuerwehr darf im Einsatz und bei Übungen ohne Bewilligung Wasser entnehmen. Dabei gilt der Grundsatz, Folgeschäden zu vermeiden und das Risiko von Schäden an der Umwelt zu minimieren.