Informationen zur Löschwasserversorgung.
Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass ständig genügend Wasser für Feuerlöschzwecke zur Verfügung steht. Die Grösse der Löschwasserreserve wird durch die Aargauische Gebäudeversicherung festgelegt. Sie richtet sich grundsätzlich nach Gebäudezahl, vorherrschender Bauweise und besonderen Risiken.
Löschwasserbezugsmenge und -bezugsdauer (.pdf / 69.1 kB)
Richtlinie für die Löschwasserversorgung des Kantons Aargau (.pdf / 1.0 MB)
Die Wasserversorgungsakten der Jahre 1897 - 2016 befinden sich im Staatsarchiv des Kantons Aargau. Die Akten sind im Rahmen der Öffnungszeiten des Staatsarchivs unentgeltlich, öffentlich zugänglich.