Schutz vor Naturgefahren: Was Planerinnen und Planer beachten müssen.

Neu-, An- und Umbauten müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden. Früh eingeplant, lassen sich Schutzmassnahmen ästhetisch und günstig realisieren. Die AGV kann bereits in der Konzeptphase beratend beigezogen werden.

Stellen Sie sicher, dass die gewünschten Schutzmassnahmen von Beginn weg eingeplant und korrekt umgesetzt werden. Hierzu hilft Ihnen die Checkliste «Schutzmassnahmen».

Für Planung, Realisierung und Bewilligung von Bauvorhaben ist es wichtig, die Anforderungen zum Schutz vor Naturgefahren im Detail zu kennen. Die AGV bietet daher zielgerichtete Schulungen für Planerinnen und Planer an:

Seminarprogramm Prävention (.pdf / 400.0 kB)
Termine und Anmeldung

Wünschen Sie mehr Informationen? Besuchen Sie www.schutz-vor-naturgefahren.ch/ag

FAQ:

Wo finde ich Planungshilfen zum Thema Elementarschadenprävention?

Der Naturgefahren-Check auf der Plattform Schutz-vor-Naturgefahren.ch liefert Empfehlungen zu Strategien und Massnahmen zum Gebäudeschutz, abrufbar nach Situation (Neubau, Umbau usw.), Gebäudeteil und Naturgefahr (Hochwasser, Regen, Hagel usw.).

Was muss ich bei der Planung eines Neubaus beachten?

Neubauten müssen hinsichtlich Naturgefahren folgenden Anforderungen entsprechen:

Gemäss diesen Bestimmungen müssen Neubauten im Kanton Aargau einen definierten Widerstand unter anderem gegen Hochwasser, Wind, Schnee und Erdbeben aufweisen (Erdbeben sind nicht bei der AGV versichert). Die Elementarschadenversicherung zahlt im Schadenfall nur dann im vollen Umfang, wenn ein Neubau die vorgegebenen Werte tatsächlich erreicht.

Wer ist zuständig?

Für den Schutz gegen Wind, Schnee und Erdbeben trägt in der Regel die Bauingenieurin bzw. der Bauingenieur die Verantwortung.

Für den Schutz gegen Überschwemmung ist die Planerin bzw. der Planer zuständig. Sie/Er kann die Hilfe eines Spezialisten heranziehen. Basis sind die Gefahrenkarte Hochwasser und die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss. Die Planerin bzw. der Planer legt geeignete Massnahmen fest. Sie/Er dokumentiert diese gegenüber der Bauverwaltung und der AGV mit dem Formular Hochwasserschutznachweis.  

Für den Schutz gegen Hagel, Erdrutsch, Steinschlag und Felssturz ist ebenfalls die Planerin bzw. der Planer Ansprechperson der Bauherrschaft.

Was habe ich bei einem An- oder Umbau zu beachten?

Für An- und Umbauten gelten dieselben Bestimmungen wie für Neubauten: Die Gebäude sind gegen Elementarschäden zu schützen.

Die schon vorhandene Bausubstanz können Sie bei einem An- oder Umbau vielleicht nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand schützen. In diesem Fall muss zumindest die neue Bausubstanz die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.