Schäden effizient vorbeugen.

Die AGV stellt den Brandschutz im Kanton Aargau sicher. Durch klug angesetzte Präventionsmassnahmen werden Schäden an Personen und Tieren sowie Sach- und Umweltschäden möglichst verringert oder vermieden.

Beratung und Seminare

Bei Fragen zur Schadenverhütung oder zu Bauten im Zuständigkeitsbereich des Kantons profitieren Behörden, Private, Bauherrschaft und Planende von kostenlosen und persönlichen Beratungen. Gemeinden werden im Bereich des kommunalen Brandschutzes unterstützt. Für Fachleute und Interessierte bieten wir darüber hinaus immer wieder Seminare an.

Beiträge

Die AGV leistet Beiträge für freiwillige Vorkehrungen im Brandschutz.

Bewilligungen

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erteilt die AGV Brandschutzbewilligungen. Die Brandschutzverordnung (BSV §§ 3 und 4) definiert die Zuständigkeiten der Gemeinden als kommunale und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) als kantonale Brandschutzbehörde klar.

Kontrolle

Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, bei denen der Personenschutz besonders wichtig ist, werden von der AGV regelmässig kontrolliert. Dazu gehören beispielsweise Hotels, Heime, Spitäler, Kinos, Säle sowie Einkaufszentren.