Beitragszahlungen.

Die AGV zahlt Beiträge für freiwillige Vorkehrungen im Brandschutz bei Bauten und Anlagen, welche in die kantonale Zuständigkeit fallen. Solche Vorkehrungen sind beispielsweise Sprinkler- und Brandmeldeanlagen oder andere anerkannte Massnahmen, die verhindern, dass sich Rauch und Feuer ausbreiten.

In Altstadtgebäuden können AGV-anerkannte Rauchwarnsysteme das Risiko für Personen und Gebäude reduzieren. Die AGV beteiligt sich an den Kosten dafür.