Brandschutzvorkehrungen
Die AGV zahlt Beiträge für beispielsweise Sprinkler- und Brandmeldeanlagen oder Massnahmen, die verhindern, dass sich Rauch und Feuer ausbreiten.
Voraussetzungen
Die AGV kann Beiträge nur an freiwillige Brandschutzmassnahmen bei Gebäuden leisten, welche in die kantonale Zuständigkeit fallen, ausgenommen sind Rauchwarnsysteme bei Altstadtgebäuden. Ob Ihr Gebäude in die kantonale Zuständigkeit fällt, ist hier definiert: § 4 der Brandschutzverordnung.
Die Massnahme muss wesentlich zur Minderung oder Verhütung von Schäden beitragen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Wirksamkeit der beitragsberechtigten Massnahme und deren Wirtschaftlichkeit. Der Beitrag beläuft sich auf bis zu 40 % der Investitionskosten.
Grundlage für die Unterstützung ist die Präventionsfondsverordnung (PFV).
Reichen Sie Ihr Beitragsgesuch frühzeitig ein, sodass die Mitwirkung der AGV bei der Projektierung sichergestellt werden kann.
Benötigte Angaben
- Name der Gebäudeeigentümerschaft
- Adresse / Versicherungsnummer des Gebäudes
- Beschrieb der Brandschutzvorkehrung
- Planunterlagen
- Kostenvoranschlag
Kontakt
T 062 836 36 67
praevention@agv-ag.ch
Aargauische Gebäudeversicherung (AGV)
Brandschutz
Bleichemattstrasse 12/14
5001 Aarau