Gut beraten von der AGV. 

Wir beraten Bauherrschaft und Planende betreffend Brandschutzmassnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Kantons liegen. Für die Beratung im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Brandschutzbehörde ist die Gemeinde zuständig. Bei Bedarf unterstützen wir diese.

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten erreichen Sie am besten zu folgenden Zeiten:
8.30 – 11.30  Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Kontakt

T 062 836 36 67
praevention@agv-ag.ch