FAQ zum Thema Brandschutz.
Fragen zur Planung
Woher erhalte ich die Brandschutzvorschriften?
Das Brandschutzgesetz und die Brandschutzverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.
Die Brandschutznorm und Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) finden Sie online: www.bsvonline.ch. Die Unterlagen können Sie im Shop der VKF auch in Papierform bestellen.
Wie erhalte ich als Planer/-in einen Nachweis über den Feuerwiderstand von Bauteilen aus Stahl oder Holz?
Für die Überprüfung des Feuerwiderstands von Stahl- oder Holzkonstruktionen braucht es die Einschätzung einer anerkannten Prüfstelle.
Zum Vorgehen und zur Kontaktvermittlung wenden Sie sich bitte an: praevention@agv-ag.ch
Welche Firmen sind berechtigt, Brandmelde- oder Sprinkleranlagen zu installieren?
Anerkannte Firmen mit Zertifikat finden Sie im VKF-Brandschutzregister.
Wo erhalte ich eine Übersicht über anerkannte EI 30-Brandschutzabschlüsse?
Die Zusammenstellung finden Sie im VKF-Brandschutzregister.
Welche Gebäude benötigen ein Blitzschutzsystem?
Diese Frage wird von der entsprechenden Richtlinie der VKF beantwortet:
22-15 Blitzschutzsysteme
Wo erfahre ich etwas über objektbezogene Brandschutzmassnahmen?
Brandschutznorm und VKF-Richtlinien regeln die Massnahmen für jene Objekte, für welche die AGV zuständig ist.
Was muss ich bei der Dekoration von Räumen beachten?
Hinweise im Umgang mit entsprechendem Material finden Sie im AGV-Merkblatt Temporäre Veranstaltungen.
In welchem Fall braucht es Feuerwachen?
Alles Notwendige erfahren Sie aus dem AGV-Merkblatt Temporäre Veranstaltungen.
Gesuche und Kosten
Was braucht es, damit ich eine Brandschutzbewilligung erhalte?
Dazu sind fünf Schritte nötig:
- Sie erstellen einen Brandschutzplan.
- Stellen Sie im Plan Ihr vollständiges Brandschutzkonzept dar. Wie ein Konzept aussehen kann, sehen Sie im VKF-Merkblatt 2003-15 Brandschutzpläne / Flucht- und Rettungswege / Feuerwehrpläne.
- Füllen Sie das Gesuchsformular aus.
- Bauherrschaft und Planer/-in müssen den Plan und das Formular unterschreiben.
- Schicken Sie den Brandschutzplan und das Gesuchsformular der Gemeinde. Sie leitet die Unterlagen an die AGV weiter.
Wo erhalte ich das Gesuchsformular für eine Brandschutzbewilligung?
Bei den Gesuchsformularen für eine Brandschutzbewilligung.
Wie teuer ist eine kantonale Brandschutzbewilligung?
Im Normalfall ist eine kantonale Brandschutzbewilligung kostenlos. Für Gesuche von komplexen Bauvorhaben oder für zusätzlichen Aufwand aufgrund von Nachkontrollen können Gebühren erhoben werden.
Zuständigkeit
Welche Bauten und Anlagen müssen von der AGV bewilligt werden?
Dazu gibt die Brandschutzverordnung detailliert Auskunft. § 4 regelt die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche von Kanton und Gemeinden.
Wer kontrolliert den Verkauf von Feuerwerk?
Fragen zum Verkauf von Feuerwerk beantwortet das Polizeikommando Aargau, Fachstelle SIWAS. Wenden Sie sich bitte an diese Stelle (T 062 835 82 43, siwas@kapo.ag.ch).
Die nötigen Vorkehrungen für die Lagerung und den Verkauf im Detailhandel zeigt das AGV-Merkblatt Feuerwerk im Detailhandel.
Wo erhalte ich Informationen über Tankrevisionen?
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt
Entfelderstrasse 22 (Buchenhof)
5001 Aarau
T 062 835 33 60
umwelt.aargau@ag.ch
Wer ist zuständig für Rauchgaskontrollen?
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt
Entfelderstrasse 22 (Buchenhof)
5001 Aarau
T 062 835 33 60
umwelt.aargau@ag.ch
Wieviel kostet eine Brandschutzberatung der AGV?
Nichts. Die Mitarbeitenden der Abteilung Prävention beraten Sie kostenlos in allen Fragen im Zuständigkeitsbereich der AGV. Für den kommunalen Brandschutz ist die Gemeinde verantwortlich. Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung bitte nach dem Brandschutzbeauftragten.
Wofür gibt es beim Brandschutz Subventionen?
Laut Präventionsfondsverordnung kann die AGV freiwillige Vorkehrungen für den Brandschutz an Gebäuden finanziell unterstützen. Bitte entnehmen Sie Bedingungen und benötigte Angaben für ein Gesuch hier.
Heizung und Kaminfeger
Wie oft muss eine Feuerungsanlage gereinigt werden?
Informationen zur Festlegung der Reinigungsintervalle finden Sie im AGV-Merkblatt Kaminfegerwesen.
Wo finde ich einen Kaminfeger?
Die AGV führt eine Online-Liste mit zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfegern. Unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Fachpersonen können Hauseigentümerschaft und Anlagebetreibende ab dem 1. Januar 2022 frei wählen.
Alle Regelungen sowie die Sorgfaltspflichten für Eigentümerschaft und Kaminfeger/-innen entnehmen Sie bitte dem AGV-Merkblatt Kaminfegerwesen.
Brandschutz allgemein
Was muss ich im Brandfall tun?
Wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie hier: BFB – Verhalten bei Bränden
Was darf in Tiefgaragen gelagert werden?
Hier können Sie nachlesen, welche Gegenstände in Tiefgaragen gelagert werden dürfen: Brandschutz in Autoeinstellhallen
Gibt es bei der AGV Schulungen zum Thema Brandschutz?
Ja. Wir bieten regelmässig Weiterbildungen an.
Wie kann ich Schäden verhüten?
Informieren Sie sich auf www.bfb-cipi.ch über die Gefahren des Feuers und konkrete Tipps, um Brände zu verhindern.
Sind Pellets für die Feuerung in Holzherden geeignet?
Nein. Pellets sollte man nicht in Holzherden verfeuern. Es besteht grosse Verpuffungsgefahr.
Pellets, als Brennstoff relativ neuartig, sind 5 bis 10 mm lange, zylinderförmige Presslinge. Sägemehl und Hobelspäne aus der holzverarbeitenden Industrie werden getrocknet, unter hohem Druck durch ein Sieb gepresst und auf die gewünschte Länge geschnitten. Es braucht weder Bindemittel noch Zuschlagsstoffe.
Die Dichte von Pellets ist je nach Holzart anderthalb bis zwei Mal höher als die von Stückholz. Sie haben deshalb ein anderes Abbrennverhalten. Aus diesem Grund kann man Pellets nur in speziellen Heizanlagen, nicht aber in Holzherden verfeuern.