Freie Wahl der Kaminfegerin oder des Kaminfegers im Kanton Aargau
Unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Kaminfegerinnen und Kaminfeger können Hauseigentümerschaft und Anlagebetreibende frei wählen.
Die AGV führt eine Online-Liste mit zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfegern.
Die geforderte Qualifikation der Kaminfegerinnen und Kaminfeger gewährleistet die Qualität der Reinigung und die Sicherheit durch die Kontrolle der Feuerungsanlagen.
Eigenverantwortung
Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine in der Kaminfegerliste registrierte Fachperson reinigen und kontrollieren zu lassen. Allfällige Mängelbehebungen erfolgen ebenso in Eigenverantwortung und im Auftrag der Eigentümerschaft.
Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in.
Merkblatt Kaminfegerwesen
Alle Regelungen sowie die Sorgfaltspflichten für Eigentümerschaft und Kaminfeger/-innen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt: