Berechtigung Aargauer Kaminfeger/-in
Um im Kanton Aargau als Fachperson für Kaminfegerarbeiten berechtigt zu sein, braucht es eine höhere Fachprüfung Kaminfegermeister/-in, einen eidgenössischen Fachausweis Kaminfeger-Vorarbeiter/-in oder den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung sowie den Eintrag in die Kaminfegerliste bei der AGV.
Aufnahme in Kaminfegerliste
Die Fachperson stellt bei der AGV ein Gesuch zur Aufnahme in die Kaminfegerliste. Die AGV prüft das Aufnahmegesuch und erteilt dem/der Gesuchsteller/-in bei Erfüllung der Aufnahmekriterien die Befugnis zur Ausübung von Kaminfegerarbeiten im Kanton Aargau. Für Gleichwertigkeitsprüfung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig.
Formular Antrag Kaminfegerliste (.pdf / 708.8 kB)
Der Antrag ist schriftlich zu richten an:
AGV Aargauische Gebäudeversicherung
Brandschutz
Bleichemattstrasse 12/14
5001 Aarau
Oder per E-Mail an:
Kaminfegerliste
Der Eintrag in die Kaminfegerliste erfolgt unentgeltlich und personenbezogen.
Beschwerdeinstanz zum Listeneintrag ist der Regierungsrat.
Wer darf die Arbeiten ausführen
Die Berufsausübung kann von Betrieben vollzogen werden, die eine in der Kaminfegerliste eingetragene Fachperson beschäftigen. Die in der Liste eingetragene Fachperson trägt die Verantwortung, auch wenn die Arbeiten durch andere Angestellte ausgeführt werden.
Merkblatt Kaminfegerwesen
Alle Regelungen sowie die Sorgfaltspflichten für Kaminfeger/-innen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt:
Merkblatt Kaminfegerwesen (.pdf / 131.4 kB)
Formular Mängelbericht (.pdf / 1.2 MB)