11. Januar 2022
Arbeitshilfe «Risikobasierte Brandschutzkontrolle»
Ab dem 1. Januar 2022 sieht das Brandschutzgesetz keine obligatorischen Abnahme- und periodischen Kontrollen durch die Brandschutzbehörden mehr vor. Die Kontrollen werden neu nach Bedarf durchgeführt. Der Bedarf orientiert sich am statistisch begründeten Risiko eines Gebäudes in Abhängigkeit der Nutzung und Geometrie oder an einem konkreten Anhaltspunkt beispielsweise an bekannten Mängeln.
Die Aargauische Gebäudeversicherung unterstützt die Gemeinden bei Fragen zur praktischen Umsetzung des kommunalen Brandschutzes und stellt eine Arbeitshilfe für risikobasierte Brandschutzkontrollen zur Verfügung.