25. April 2023

Neue AGV-Merkblätter Brandschutz

Autor: Erik Lieske, Bereichsleiter Brandschutz, Aargauische Gebäudeversicherung

 

Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes dar. Zur Konkretisierung der Umsetzungspraxis im Kanton Aargau veröffentlicht die AGV, wenn nötig, Merkblätter.

Die AGV stellt Ihnen zwei neue AGV-Merkblätter vor:

Merkblatt Entrauchung mit Lüftern der Feuerwehr (LRWA)

Grundlage ist die VKF-Brandschutzrichtlinie "Rauch- und Wärmeabzugsanlagen". Darauf basierend gibt das neue AGV-Merkblatt einen Überblick über Aufgaben und Pflichten der an einem LRWA-Konzept beteiligten Stellen. Die abschliessenden Hinweise und Empfehlungen zur Planung eines LRWA-Konzeptes sind auf den Kanton Aargau zugeschnitten.

Besonders hervorzuheben ist die Koordination der Brandschutzplanenden mit der zuständigen Feuerwehr. Der Einsatz von mehreren Lüftern und mobilen Grosslüftern (MGV) ist zulässig, insofern die Verfügbarkeit innert 15 Minuten durch die zuständigen Feuerwehren gewährleistet werden kann. Weiter muss der Feuerwehr bei komplexen Geometrien ermöglicht werden, die Abströmöffnungen zum Beispiel mittels manuell angebrachter Abdeckungen öffnen und schliessen zu können.

Merkblatt Brandmeldeanlagen – Vollzugspraxis im Kanton AG

Mit dem neuen Merkblatt klärt die AGV punktuell die Vollzugspraxis im Umgang mit Brandmeldeanlagen im Kanton Aargau.

Zum einen wird die Anwendung der SES Richtlinie "Brandmeldeanlagen" konkretisiert. Es wird zwischen Neuanlagen und Modernisierungen unterschieden. Zum anderen werden die Anforderungen, die die Kantonale Feuerwehralarmstelle für alle aufgeschalteten Brandmeldeanlagen verlangt, aufgezeigt.

Der Ablauf der Planung, die Anforderungen für den Betrieb von Brandmeldeanlagen und die Rollenverteilung beteiligter Stellen zeigt das AGV-Merkblatt "Planung und Betrieb von technischen Brandschutzeinrichtungen" auf.

 

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