23. Mai 2023

Brandschutz in Autoeinstellhallen & -räumen

Autor: Erik Lieske, Bereichsleiter Brandschutz, Aargauische Gebäudeversicherung

 

Wo liegen die Gefahren in nicht öffentlichen Autoeinstellhallen und -räumen? Auf was ist zu achten? Welche Vorgaben gelten? Wer ist verantwortlich? Die AGV verweist auf die Tipps zur Brandverhütung der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB).

Über die BFB

Die BFB engagiert sich im Auftrag der Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Prävention.

Viele Brände sind auf menschliche Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit zurückzuführen. Sie könnten durch richtiges Verhalten verhindert werden. Genau hier setzt die BFB an: Sie sensibilisiert seit über 60 Jahren die Schweizer Bevölkerung mit Kampagnen und Aufklärungsarbeit für die Gefahren des Feuers und will mit konkreten Empfehlungen zur Verhütung von Bränden beitragen.

Wo liegen die Gefahren?

Brennbare Waren erhöhen das Brandrisiko um ein Vielfaches. Deshalb dürfen Autoeinstellhallen und ‑räume nicht als Lager oder Werkstatt benutzt werden und es dürfen, mit wenigen Ausnahmen, auch keine Gegenstände und kein Material gelagert werden.

Wo finde ich Vorgaben und Hilfsmittel?

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) bietet mit ihren Brandverhütungs-Tipps konkrete Empfehlungen zu vielen Themen.

Vorgaben für Autoeinstellhallen und -räume zeigt die BFB unter ihren Brandverhütungs-Tipps unter "Brandschutz Zuhause" auf: www.bfb-cipi.ch/einstellhallen

Die BFB unterscheidet in ihren Vorschriften zwischen kleineren Autoeinstellräume bis 600 m2 und grösseren Autoeinstellhallen über 600 m2 – analog den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).

Eigenverantwortung zählt

Eigentümerschaft und Mietende müssen dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist.

Allen Eigentümerinnen und Eigentümern empfehlen wir, die beiden Merkblätter neben den Ein- und Ausgängen von Autoeinstellhallen und -räumen aufzuhängen:

Hinweis der AGV

Im Zuge der neuen Aufmachung und Kampagne der BFB hat die AGV ihr Merkblatt "Brandschutz im Parking" ersetzt durch den Verweis auf die Brandschutz-Tipps der BFB. Damit unterstützen wir den einheitlichen Vollzug in der Schweiz.

 

Weiterer Fachbeitrag:

Regelung Brandschutzabstände