Finanzielle Beiträge für den Objektschutz.
Die AGV honoriert privates Engagement zur Verhütung von Elementarschäden.
Voraussetzungen
Die AGV kann Beiträge nur an freiwillige und nötige Schutzmassnahmen leisten, die der Verhütung von Elementarschäden an Gebäuden dienen.
Die Massnahme muss wesentlich zur Minderung oder Verhütung von Schäden beitragen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Wirksamkeit der beitragsberechtigten Massnahme und deren Wirtschaftlichkeit. Der Beitrag beläuft sich auf bis zu 40 % der Investitionskosten.
Grundlage für die Unterstützung ist die Präventionsfondsverordnung (PFV).
Reichen Sie Ihr Beitragsgesuch frühzeitig ein, sodass die Mitwirkung der AGV bei der Projektierung sichergestellt werden kann. Ohne unsere Mitwirkung ist keine Kostenbeteiligung möglich.
Benötigte Angaben
- Name der Gebäudeeigentümerschaft
- Adresse / Versicherungsnummer des Gebäudes
- Beschrieb der Schutzmassnahmen
- Planunterlagen
- Kostenvoranschlag
Kontakt
T 062 836 36 67
praevention@agv-ag.ch
Aargauische Gebäudeversicherung
Elementarschadenprävention
Bleichemattstrasse 12/14
5001 Aarau
Hier finden Sie konkrete Tipps, wie Sie Ihr Gebäude schützen: