Schutz vor Naturgefahren: Was Behörden beachten müssen.

Neu-, An- und Umbauten müssen mit entsprechenden Schutzmassnahmen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden. Die Baubewilligungsbehörde prüft den Überschemmungsschutz, bei Bedarf mit kostenloser Unterstützung der AGV.

Hier finden Sie alle Informationen zum Bewilligungsverfahren im Kanton Aargau:
www.schutz-vor-naturgefahren.ch/ag