FAQ zum Thema Elementarschadenprävention.

Allgemein

Wie erfahre ich, ob mein Gebäude durch Naturereignisse gefährdet ist?

Manche Naturgefahren – etwa Hochwasser und Erdrutsche – sind örtlich begrenzt:

Andere Gefahren – Sturm, Hagel und Schnee – haben wenig mit der räumlichen Lage zu tun. Bei diesen Naturgefahren entscheidet die Konstruktion des Gebäudes über den Grad der Gefährdung.

Mein Gebäude befindet sich in einem Gefahrengebiet: Was muss ich tun?

Ihr Gebäude ist gefährdet? Dann sollten Sie handeln. Der einfachste Weg: Sie nehmen mit uns Kontakt auf. Wir klären das Risiko für Sie ab und empfehlen, wenn nötig, geeignete Schutzmassnahmen.

 

Planung

Wo finde ich Planungshilfen zum Thema Elementarschadenprävention?

Der Naturgefahren-Check auf der Plattform Schutz-vor-Naturgefahren.ch liefert Empfehlungen zu Strategien und Massnahmen zum Gebäudeschutz, abrufbar nach Situation (Neubau, Umbau usw.), Gebäudeteil und Naturgefahr (Hochwasser, Regen, Hagel usw.).

Was muss ich bei der Planung eines Neubaus beachten?

Neubauten müssen hinsichtlich Naturgefahren folgenden Anforderungen entsprechen:

Gemäss diesen Bestimmungen müssen Neubauten im Kanton Aargau einen definierten Widerstand unter anderem gegen Hochwasser, Wind, Schnee und Erdbeben aufweisen (Erdbeben sind nicht bei der AGV versichert). Die Elementarschadenversicherung zahlt im Schadenfall nur dann im vollen Umfang, wenn ein Neubau die vorgegebenen Werte tatsächlich erreicht.

Wer ist zuständig?

Für den Schutz gegen Wind, Schnee und Erdbeben trägt in der Regel die Bauingenieurin bzw. der Bauingenieur die Verantwortung.

Für den Schutz gegen Überschwemmung ist die Planerin bzw. der Planer zuständig. Sie bzw. er muss bei Bedarf die Hilfe einer Spezialistin bzw. eines Spezialisten heranziehen. Die Planerin bzw. der Planer dokumentiert das Schutzkonzept gegenüber der Bauverwaltung und der AGV mit dem Formular Hochwasserschutznachweis.

Für den Schutz gegen Hagel, Rutschung, Steinschlag und Felssturz ist ebenfalls die Planerin bzw. der Planer mit allfälliger Unterstützung durch eine Spezialistin bzw. einen Spezialisten zuständig.

Was habe ich bei einem An- oder Umbau zu beachten?

Für An- und Umbauten gelten dieselben Bestimmungen wie für Neubauten: Die Gebäude sind gegen Elementarschäden zu schützen.

Die schon vorhandene Bausubstanz können Sie bei einem An- oder Umbau vielleicht nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand schützen. In diesem Fall muss zumindest die neue Bausubstanz die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. 

 

Beiträge für Schutzmassnahmen

Wie hoch sind die finanziellen Beiträge der AGV zum Schutz eines Gebäudes? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Die AGV kann notwendige und wirksame Massnahmen zum Schutz von Gebäuden mit bis zu
40 % der Kosten unterstützen.

Beiträge gibt es für technische oder bauliche Massnahmen sowie für die hierfür notwendigen Untersuchungen. Das angestrebte Schutzziel ergibt sich aus der Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung (§ 5 GebVV). Grundlage für den Beitrag der AGV ist jene Variante, die am kostengünstigsten das Schutzziel erreicht.

Beachten Sie bitte: Die AGV muss den Beitrag vor der Realisierung des Projekts zugesichert haben.

Keine Beiträge gibt es für Schutzmassnahmen, die ohnehin hätten umgesetzt werden müssen
– gemäss den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Regeln der Baukunde zum Zeitpunkt des Baus.

 

Zuständigkeiten

Wer ist für den Schutz meines Gebäudes verantwortlich?

Als Eigentümerin oder Eigentümer ist es Ihre Aufgabe, bei Bau und Unterhalt eines Gebäudes die notwendigen und zumutbaren Massnahmen gegen die versicherten Elementargefahren zu ergreifen.

Bevor Sie mit der Planung beginnen, sollten Sie aber mit der Gemeinde sprechen. Denn vielleicht gibt es in absehbarer Zeit Schutzmassnahmen der öffentlichen Hand (übergeordnete Massnahmen).

Der einfachste Weg für Sie: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir klären das Risiko für Sie ab. Und wenn nötig empfehlen wir geeignete Schutzmassnahmen.

Was tun Kanton und Gemeinden zum Schutz vor Hochwasser?

Der Kanton Aargau hat mit Unterstützung des Bundes und der AGV die Gefahrenkarte Hochwasser angefertigt. Auf Basis dieser Karte realisieren die Gemeinden Schutzmassnahmen
– mit Beihilfe des Kantons und des Bundes.

Kantone und Gemeinden können manche Gebäude aber nicht ausreichend schützen – oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand. Für den Schutz dieser Gebäude ist der Eigentümer verantwortlich. Eigentümer und AGV sollten beim Objektschutz eng zusammenarbeiten.

Wie sieht die Strategie für den Hochwasserschutz aus?

Das Hochwassermanagement des Kantons Aargau basiert auf den drei Grundpfeilern:

  • Vermeiden: Der Hochwasserschutz soll in erster Linie durch Vorsorge (Vermeiden) erfolgen. Mittels präventiven vorsorglichen Massnahmen kann der potentielle Schaden möglichst gering gehalten werden. Die Hochwasservorsorge baut auf folgenden Einzelstrategien auf: raumplanerische Sicherung von Überflutungsflächen und gefährdeten Gebieten sowie angepasste Nutzung, Objektschutzmassnahmen an Gebäuden, Hochwasserwarnungen und Notfallplanung, Finanzielle Vorsorge (z.B. Gebäudeversicherung) zur Abdeckung des Restrisikos.
  • Vermindern: In Siedlungsgebieten können Schutzdefizite oftmals nicht allein durch präventive Massnahmen gelöst werden. Hier werden wasserbauliche Massnahmen am Gewässer kombiniert mit Überflutungsräumen notwendig.
  • Tragen: Eine absolute Sicherheit vor Hochwasser ist aus technischen, ökologischen und ökonomischen Gründen nicht möglich. Bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen stellt sich somit die Frage, welcher Schutz zu welchem Preis erreicht werden kann und soll. Eine differenzierte Abwägung der Risiken nach Schutzbedarf und Schadenpotential der betroffenen Objekte wird notwendig. Der Kanton Aargau hat dazu in Anlehnung an die Vorgaben des Bundes eine Schutzzielmatrix definiert. So wird das Schutzziel, wenn Menschen oder erhebliche Sachwerte betroffen sind, höher angesetzt als bei niedrigen Sachwerten mit geringem Schadenpotential.