Schützen Sie Ihr Gebäude vor Wasserschäden
Wasserschäden an Gebäuden können erhebliche Kosten und Unannehmlichkeiten verursachen. Die Gebäudewasserversicherung der AGV deckt eine Vielzahl von Schäden ab, wie zum Beispiel solche durch Leitungsbrüche, austretende Flüssigkeiten oder Gase. Sie übernimmt auch die Kosten für die Lecksuche, das Freilegen der beschädigten Leitungen und das Wiederverschliessen nach der Reparatur – bis zu einem Betrag von CHF 10'000. Diese Leistungen sind nicht abschliessend, weitere Details finden Sie in den Vertragsbedingungen.
Ihre Vorteile
- Umfangreiche Leistungen, optimale Ergänzung zur obligatorischen Versicherung gegen Feuer- und Elementarereignisse
- Vorteilhafte Prämien mit einem Schadenfreiheitsrabatt von bis zu 15 %
- 10 % Rabatt bei der Erhöhung des obligatorischen Selbstbehalts von CHF 200.00 auf CHF 500.00
- Kompetente Betreuung durch unsere ausgewiesenen Schadenexperten
- Alles aus einer Hand; Egal ob Elementarereignis oder Wasserschaden, die AGV ist für Sie da
Wünschen Sie ein Angebot, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an: gebaeude@agv-ag.ch mit folgenden Angaben:
- Ihr Vorname, Name sowie vollständige Adresse
- Ihre Police-Nummer
- Adresse/Standort des Gebäudes
- Gewünschter Versicherungsbeginn
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen ohne die oben genannten Angaben kein Angebot für den Abschluss einer Gebäudewasserversicherung unterbreiten können.
Einen vollständigen Überblick über unsere Leistungen und Konditionen erhalten Sie in den allgemeinen Vertragsbedingungen: AVB Gebäudewasserversicherung
(.pdf / 138.0 kB)
(gültig bis zum 31.12.2024).
Ab dem 01.01.2025 gälten die folgenden Dokumente:
Die wichtigsten Leistungen
- Behebung von Schäden durch
- ausfliessende Flüssigkeiten und Gase
- Wasser, das durch die Gebäudehülle (inkl. Fassade) ins Gebäude eindringt
- Wasser aus zum Beispiel Wasserbetten, Aquarien, Badebecken und wasserführende Geräten (zum Beispiel Luftbefeuchter, Dampfgarer)
- Kosten für die Suche nach dem Leitungsleck sowie Freilegen der beschädigten und Eindecken der reparierten flüssigkeits- oder gasführender Leitung bis CHF 10 000.–
- Trocknung der Gebäudeteile
- Kosten für die Aufräumung sowie Entsorgung und Dekontamination der beschädigten und nicht mehr verwendbaren Bauteile
- Eigenleistungen der Hauseigentümerin beziehungsweise des Hauseigentümers
- Mietertragsausfall bei vermieteten Wohnungen (maximal 24 Monate)
Prämienbeispiel
Berechnung für ein Einfamilienhaus mit einem Versicherungswert von CHF 600 000.00:
- Prämie Gebäudewasserversicherung: CHF 198.00
- Rabatt für Selbstbehalt (CHF 500.00): minus CHF 18.00
- Schadenfreiheitsrabatt: minus CHF 27.00
- Stempelabgabe 5 %: CHF 7.65
- Total CHF 160.65