Sicherheit für Ihren Neubau.
Die Versicherung von Feuer- und Elementarschäden ist für Neubauten obligatorisch. Freiwillig können auch Wasserschäden am Neubau versichert werden. Eine Gebäudewasserversicherung beinhaltet z. B. Wasserschäden durch Leitungsbruch, Regen-, Schnee-, und Schmelzwasser, Frost, Kanalisationsrückstau und Grundwasser.
Deckungsumfang
Die obligatorische Versicherung umfasst die Feuer- und Elementarschadendeckung. Während der Dauer der Bauzeitversicherung sind Aufräumungskosten und bauliche Umgebungsarbeiten automatisch mitversichert. Mit einer freiwilligen Gebäudewasserversicherung können zusätzliche Schäden versichert werden.
Erläuterungen zur Bauzeitversicherung
(.pdf / 138.2 kB)
Erläuterungen zur Feuer- und Elementarschadendeckung
(.pdf / 3.1 MB)
Beginn der Versicherung
Damit das Gebäude bereits während der Bauzeit versichert ist, muss ein Neubau spätestens bei Baubeginn zur Bauzeitversicherung angemeldet werden. Wird ein Neubau nicht angemeldet, besteht kein Versicherungsschutz.
Anmeldung
Bauzeitversicherungsformular Neubau (.pdf / 745.8 kB) ausfüllen, ausdrucken und mit Datum, Unterschrift und den erforderlichen Beilagen versehen, per Post oder per E-Mail an die AGV senden.
Kontakt
T 0848 836 800
info@agv-ag.ch
Aargauische Gebäudeversicherung (AGV)
Bleichemattstrasse 12/14
5001 Aarau