Sie lassen Ihr Haus abbrechen.
Werden Gebäude vollständig abgerissen, ist die Versicherung hinfällig. Melden Sie bitte einen Abbruch, sodass die Police aufgehoben werden kann. Die nicht verbrauchte Prämie wird zurückerstattet.
Erfolgter Abbruch
Bei Gebäuden, die bereits abgebrochen sind, gilt für die Aufhebung der Police beziehungsweise die Rückerstattung das Meldedatum.
Geplanter Abbruch
Bei einem zum Abbruch bestimmten Gebäude kann der Versicherungswert auf den Abbruchwert reduziert werden. Voraussetzung: Das Gebäude steht leer beziehungsweise wird nicht mehr genutzt und die üblichen Installationen sind nicht mehr gebrauchstauglich. Bitte lassen Sie uns eine Kopie der Abbruchbewilligung zukommen. Der Versicherungswert wird anlässlich einer Schätzung vor Ort neu festgelegt.